Die Heimberger
- Erich Georg -

Die Heimberger waren im gräflichen und fürstlichen Verwaltungsapparat die unterste Verwaltungsbehörde. Nach den Hadamarer Weistümern von 1803 blickte dieses Amt schon auf eine lange Tradition zurück. Dort lesen wir, daß durch ein Kanzleiedikt vom 18.8.1536 für jede kleinere Gemeinde ein Heimberger bestellt sein mußte. Sie wurden nicht von ihrer Gemeinde gewählt, sondern von der Obrigkeit ernannt.

Erst im Jahre 1609 wurde ihr Aufgabengebiet im einzelnen angeordnet. Dort heißt es nämlich, daß „...sie alle Dienste, so der Herrschaft gebühren, bestellen und ansagen, die Schatzung einheben und vermöge des Registers an den Schultheiß abliefern, das Herbst- und Maigeld dem Rentmeister aufheben und abliefern, item die Mai- und Herbsthühner, item Futter- und Hundehafer.“

Diese Anweisung erfährt nun noch eine genauere Aufschlüsselung: Der Futterhafer wurde nach der Anzahl der Pferde, die die einzelnen Bürger besaßen, berechnet. Den Hundehafer mußte eigentlich jeder Hausbesitzer abliefern, denn es hieß in dem Edikt: „Hundehafer fällt von dem Rauch, wo ein Rauch gehalten wird, so da muß eine Meste Hafer gegeben werden. (1 Meste Hafer sind ca. 24 Pfund; deshalb wurde diese Abgabe auch Rauchhafer genannt.) Den herrschaftlichen Jägern muß Unterkunft und Verpflegung zuteil werden. Wenn ein Heimberger bestellt wird und das erste Geld liefert, muß er den Heimbergern der Nachbargemeinden ein Gelage geben, kostet wohl 1 Gulden, 4, 5 Gulden oder auch 6 Gulden. Das muß er allein bezahlen und bekommt nichts davor. Dem Rentmeister und Schultheißen muß er auch etwas geben, das pflegt man zu vertrinken. Außerdem hat er am Jahresende dem Rentmeister ein Verzeichnis davon zu geben, was er an Zehnten, Zehntpfennigen, an Bastardgefällen [1] und an Akzise [2]von Wein, Bier und Branntwein, so im Dorfe verzapft wurde, angefallen sind.“

Erschwert wurde die Aufgabe der Heimberger im Hickengrund auchdadurch, daß sie nicht nur mit den Herren in Dillenburg zu tun hatten, sondern auch mit dem nassauischen Amitsvogt in Burbach. Denn wir zitieren hier wiederum die Weistümer von Hadamar (im Vorbericht 5. XXXIV § 113): „Bei der 1607 unter den 5 Söhnen des Grafen Johann des Älteren geschehenen Länderteilung wurde, wie anderwärts auch vorkommt, von dem Amt Haiger, welches Graf Ludwig zu Dillenburg behielt, das Kirchspiel Niederdresselndorf, jetzt Hickengrund genannt, welches aus den 4 Dörfern Niederdresseindorf, Oberdresselndorf, Holzhausen und Lützeln besteht, abgesondert, dem dritten Bruder Georg zu Beilstein gegeben und dieser übergab es der Gerichtsbarkeit des nassauischen Amtsvogtes zu Burbach.“

Zwei wichtige Tatsachen ergeben sich aus dieser Aufteilung:
1.

Holzhausen schied aus dem Kirchspiel Haiger aus und wurde mit den übrigen Dörfern des Hickengrundes zu einem Kirchspiel vereinigt. Dadurch wurde den Holzhausenern der weite Weg zur Pfarrei nach Haiger erspart, was vor allem bei Hochzeiten, Taufen usw. doch eine große Erleichterung war.

2.

Der Hickengrund, der landschaftlich zum weit offenen weiten Haigerer Becken gehört und auch wirtschaftlich seit Jahrhunderten in den Haigerer Raum orientiert war, kam durch diese Teilung zum Siegerland und war lange Jahre ein Anhängsel, das in seiner Infrastruktur nicht so gefördert wurde wie die übrigen Teile des Siegerlandes. (Bekanntlich änderten sich diese Verhältnisse erst nach dem 2. Weltkrieg, und es entstand auch vor allem in Holzhausen eine aufblühende Industrie, die einem Teil der Bevölkerung Arbeit und Brot gibt.)

Aus diesen Weistümern entnehmen wir auch, daß sich die Aufgaben eines Heimbergers weitgehends mit denen der späteren Vorsteher deckten. Wie wir aus den Heimberger Rechnungen aus dem Jahre 1787 ersehen können, führten sie ihre Obliegenheiten sehr genau durch. Gleichzeitig bekommen wir aber aus diesen Aufzeichnungen auch einen Überblick über die Vermögenslage und die Sozialstruktur unserer Gemeinde, sowie über die oft heiklen Aufgaben des Heimbergers Johann Görg Textor.

Nach der Aufstellung Textors verfügte Holzhausen in der damaligen Zeit über 360 Morgen 76 Ruten Liegenschaften, die nach damaliger Währung einen Wert von 6316 Florin hatten. Weiterhin über Weiden und Wüstungen von 49,75 Morgen. Die Wüstungen lagen auf dem Scheid Köppel. Zu den Triften zählte Textor die Ochsenwiese, die für die Fütterung der Faselochsen (Zuchtbullen) zur Verfügung stand.
An Gebäuden, die der Gemeinde gehörten, waren vorhanden: Eine Schule, zwei Backhäuser und ein Leiterhäuschen. Einige Bürger hatten von der Gemeinde Hypotheken in Höhe von 64 Florin erhalten. 32 Florin und 16 Albus waren aus dem Verkauf von Brandholz in die Gemeindekasse geflossen, sowie 13 Fl. für Bauholz.

Nun folgt auf der Einnahmenseite eine Aufzeichnung, für die ich trotz eifrigster Nachforschungen keine Erklärung gefunden habe. Ein Wilhelm Christian Nikolai aus Mademühlen kauft 300 Bieren Lohe im Werte von 110 Fl. Weder für Mademühlen noch Umgebung ist für diese Zeit eine Gerberei um diese Zeit nachzuweisen. Oder sollte besagter Nikolai eine eigene Gerberei betrieben haben, was bei dem großen Viehbestand der Westerwaldgemeinden durchaus im Bereiche der Möglichkeit läge. Eine Gerberei, die nach seinem Tode einging?

Die Heimberger waren durchaus nicht immer beliebte Leute. Besonders bei der ärmeren Bevölkerung wurde oft über sie gemäkelt. Entweder verlangten sie Unterstützungen von Seiten der Gemeinde, die zum Teil unbillig waren und deren Erfüllung nicht möglich war, oder sie holten sich einfach das, was man ihnen vorenthielt, aus dem Gemeindeeigentum. So gehörte es auch zu seinen Obliegenheiten, den Holzfrevel.zu bestrafen. Diese Bürger wurden namentlich aufgeführt und auch das Strafmaß festgehalten.Es waren nicht nur Einwohner aus Holzhausen, die sich dieses Vergehens schuldig machten. Auch Niederdresselndorfer und Flammersbacher suchten auf diese Weise billig zu ihrem Winterbrand zu kommen.

Nicht jeder konnte damals Bürger in unserer Gemeinde sein, und Anteil am Gemeingut der Bürger haben. Jeder, der zuzog, mußte ein Einzugsgeld zahlen, und dann erst hatte er an der Allmende teil. Zu ihr gehörten vor allem Wald und Weide. Hatte er dieses Einzugsgeld nicht bezahlt, war er zwar in die Gemeinde aufgenommen (recipiert), durfte aber nicht sein Vieh auf die allen Bürgern gehörende Weide schicken. Der Wald gehörte zur damaligen Zeit nicht mehr zur Allmende, wie wir gesehen haben. Die Holzfrevler wurden bestraft, und die Gemeinde verkaufte das Bauholz und auch das Brandholz klafterweise an die Gemeindemitglieder. Zum Teil war der Wald genossenschaftlich aufgeteilt worden und wurde als Hauberg  genutzt.

In den Heimbergerrechnungen von 1787 finden wir folgenden Eintrag über neu zugezogene Bürger:

Nicht alle waren in der Lage, sich recipieren zu lassen. Oft kamen auch Leute aus ärmeren Verhältnissen durch Heirat oder andere Umstände in die Gemeinde, wodurch sie gezwungen waren, dort ihren Wohnsitz zu nehmen. Sie galt als Beisassen. Auch sie mußten Jahr für Jahr einen kleinen Obolus entrichten. Meist waren die Gemeindemitglieder Neubürgern gegenüber - sofern sie sich durch ihr Verhalte gut in die Gemeinschaft einfügten -  nicht kleinlich und gestatteten ihnen auch die Teilhabe an der Allmende.

Einer alten Sitte folgend wurde der Jahresabschluß nicht am Jahresende, sondern zu Michaelis vorgenommen. Michaelis ist ein Datum, an dem teilweise heute noch die Pachten in manchen Gegenden abgeführt werden. Im Beisein von vier „Vorstehern“ wurde die Kasse überprüft. In späteren Jahren übernahm diese Aufgabe der gräfliche Vogt aus Burbach. In unserem Falle stimmten die Einnahmen bis auf den Pfennig genau, und dem Heimberger wurde Entlastung erteilt, was auch dem Vogt mitgeteilt wurde. Mir liegen auch die Heimbergerrechnungen von 1788 vor, die sich in den Einnahmen und Ausgaben nur wenig von denen des vergangenen Jahres unterscheiden. Vor allem läßt sich aber bei der Überprüfung der Ausgaben ein Bild von den Leistungen des damaligen Heimbergers sowie auch von der soziologischen Struktur des Dorfes machen. Er ist den Anforderungen, die in den Weistümern von einem guten Heimberger gefordert werden, durchaus gewachsen. Nicht nur der Gemeinde gegenüber erfüllt er seine Pflichten, sondern auch den fürstlichen Herrschaften wird er vollauf gerecht. Er sammelt die geforderten Abgaben, die der Erschwernis halber nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld abgeliefert werden. Ihm steht kein Pferd zur Verfügung, sondern er muß den Weg nach Dillenburg und Burbach zu Fuß gehen. Natürlich kann er das nicht umsonst machen. Er läßt sich jeden Gang nach Burbach mit 6 Alb. und den nach Dillenburg mit 12 Alb. bezahlen. Auch andere Dienstleistungen, die in der Gemeinde vorgenommen werden, werden auf diese Art beglichen. So finden wir einen Posten: „Da die Amtsträger in der Hohr das Holz gemessen und angewiesen kostet: 1 Fl. 9 Alb. Ich und ein Vorsteher dabei gewesen: 10 Alb.“

Der Bürger Wohl, das Eigentum der Gemeinde und die Bepflanzung der Wüstungen lagen ihm besonders am Herzen. So sorgte er für die Erhaltung der Brunnen. Zwei Brunnen waren zur damaligen Zeit im Dorf. Der Fenstermacher aus Haiger mußte einige Male kommen und die Fensterscheiben in Schule und Backhaus erneuern. Das Backhaus und das Leiterhaus waren oft Spielplatz der Dorfjugend, deshalb mußte Stroh gekauft werden, um die Dächer zu reparieren. Die Reparatur nahm der heimische Strohdecker vor. Für den Schutz der Waldungen war ein Heckenschütze eingestellt. Von der Gemeinde mußte auch das gemeindeeigene Hirtenhaus instandgehalten werden, in dem der Kuhhirte wohnte.

Der Kuhhirte hatte zur damaligen Zeit eine ganz besondere Bedeutung. Er war bei Viehkrankheiten nicht nur Helfer und Berater. War ein Tier krank, so wurde der Kuhhirte geholt. Ja, er war sogar von Seiten der Behörde verpflichtet, sich mit Tierkrankheiten zu beschäftigen. Meist war der Beruf eines Hirten familiengebunden und vererbte sich von einer Generation zur anderen. Auf diese Weise wurde das Wissen um die Tierheilkunde vom Vater auf den Sohn übertragen. Für diese tierärztlichen Leistungen wurden ihm die Kosten für Arzneien vergütet. Die Tierhalter speisten ihn mit Naturalien ab.

Da er den Faselochsen hielt, stand ihm auch die Ochsenwiese zur Verfügung. Faselochse klingt für uns heute wie ein Fremdwort. Es war der Zuchtbulie, der zu späterer Zeit von einem Bullenwärter im Bullenstall betreut wurde. Da zu dieser Zeit Landwirtschaft und Viehzucht die Haupterwerbsquellen waren, legte man Wert darauf, daß immer hochwertiges Zuchtmaterial vor handen war. In jedem Jahr wurden die Bullen durch jüngere ersetzt. Leider stand mir die Kirchenchronik nicht zur Verfügung, so daß ich nicht sagen kann, wann die Haltung der Faselochsen und Faseleber aus dem Aufgabenbereich des Kirchspielpfarrers genommen wurde. Lange Zeit bewirtschafteten die Pfarrer das Kirchengut. Gemarkungsnamen wie Pfarrwiese und Gebäudenamen wie Pfarrscheune, die heute sowohl in Haiger wie auch in Niederdresselndorf nachzuweisen sind, bestätigen diese Aussage. Natürlich führten in den meisten Fällen die Pfarrer selbst nicht diese landwirtschaftlichen Tätigkeiten, sondern ließen sie von Knechten und Mägden durchführen.

Ganz besonderes Augenmerk legte Textor auf die Brandbekämpfung. Es gab in der damaligen Zeit wohl keinen Ort, in dem nicht ein oder sogar zwei Nachtwächter beschäftigt wurden. In Holzhausen wurden zwei davon beschäftigt. Der zweite war auch als „Tagwächter„ tätig. Er trat seinen Dienst nicht bei Anbruch der Dunkelheit an, sondern löste seinen Kollegen in den frühen Morgenstunden ab und hatte tagsüber Ordnungsfunktionen zu versehen. U.a. „spielte“ er auch die Backreihen aus.

Brände waren in der damaligen Zeit fast zur Geisel geworden. Wer bei Dunkelheit Stall und Scheune mit offenem Licht betrat, wurde hart bestraft. Der Heimberger begleitete sogar den Schornsteinfeger und prüfte mit ihm die Kamine. Von Seiten der Regierung war eine Feuerbesichtigung vorgesehen. Wenn der Hl. Vicar Vicarius Kämpfer kam und diese vornahm, war auch der Heimberger mit dabei.

Für die Landwirtschaft sorgte der Heimberger ebenso wie für Ordnung und Sauberkeit. Man hatte in damaliger Zeit noch nicht die für ganz Deutschland vorbildlich gewordenen Wiesengenossenschaften, die durch ein ausgeklügeltes Bewässerungssystem und Zusammenlegung für bessere Heuernten sorgten. Die Grundstücke lagen im Streubesitz in den Wiesengründen. Die Fluren wurden nacheinander gemäht, damit das Gras nicht von zu voreiligen Mähern und Fuhrwerken zertrampelt werden konnte. Deshalb wurden die einzelnen Gemarkungsteile nacheinander „aufgetan“. Wer sich an diese Ordnung nicht hielt, wurde mit einer Strafe belegt.

Wehre und Wege wurden in Fronarbeit gebaut. Der Tiergarten wurde gerichtet und mit einem Zaun umgeben. Merkwürdigerweise wurde dieser Auftrag an einen Mann aus Donsbach vergeben, der rechnungsgemäß entlohnt wurde. (Tiergärten waren in allen Gemeinden vorhanden; in ihnen wurde das verendete Vieh begraben).

Wald und Hauberg spielten eine besondere Rolle, da sie nicht nur das Bau- und Brandholz lieferten, sondern im Herbst, wenn die Bäume gefruchtet hatten, dem zahlreich vorhandenen Schweinebestand Nahrung boten. Morgens versammelten sich diese Allesfresser auf dem „Säuplatz“ und wurden dann vom Schweinehirten auf die abgeernteten Felder, die Wüstungen oder in den Wald getrieben. Die Schweinehirten kamen aus den meist mit „pauper (arm)“ bezeichneten Bevölkerungsschichten. Das geht aus einem Eintrag im Kassenbuch hervor, nach dem der Schweinehirte den Heimberger bittet, ihm für den Herbstaustrieb in den Wald ein Paar Schuhe machen zu lassen.

Weil der Wald für die Gemeinde eine besondere Rolle spielte, wurde er gehegt und gepflegt. Einträge, aus denen wir ersehen können, daß Unland durch Rodungen und Setzen von Jungpflanzen zu Haubergen umgewandelt wird, treffen wir häufig in den Rechnungen. An anderen Stellen wird von Auslichten in den Buchen- und Eichenbeständen gesprochen.

Abschließend wäre zu sagen, daß Holzhausen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert ein wohlgeordnetes Gemeinwesen war. Die meisten Bürger trieben Landwirtschaft und konnten sich dadurch zwar nicht üppig, aber doch gut ernähren. Besser gestellt waren die zahlreichen Handwerker, die neben ihrer Landwirtschaft noch ihren Beruf als Schreiner, Dachdecker, Maurer und Schmied ausübten. Sie waren im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Hickengrundes recht zahlreich vertreten. Diese Merkwürdigkeit ist bis zum Ende des Jahrhunderts zu verzeichnen.

E. Georg

Anmerkung:
[1] Akzise waren die Umsatzsteuern;
[2] Bastardgefälle: Uneheliche Kinder und deren Mütter waren in früheren Zeiten besonders verachtet. Die Kinder wurden nicht ins Kirchenbuch eingetragen, sondern in ein besonderes Bastardbuch. Bastarde durften nur als Knechte oder Mägde beschäftigt werden. Sie mußten eine besondere Steuer zahlen, die Bastardgefälle. Ihre Mütter waren verachtet. Unzucht wurde in früheren Zeiten mit Strafe belegt. Ausnahmen machten die unehelichen Kinder von Adligen. Sie erhielten meist Stellen bei Hofe. Wurden Jäger, Förster, Gutsverwalter usw. In dieser Dienstvorschrift für die Heimberger ist also ein beträchtlicher Aufgabenkatalog aufgezählt und es erhebt sich die Frage nach der Entlohnung für diese Dienste. Im Vergleich zu heute kann man sagen, daß sie mehr als kärglich war. Er war von Hunde- und Brandhafer frei. Sein Salär bestand wie in dieser Zeit allgemein üblich in Naturalien und einem bescheidenen Lohn an Geld. (siehe auch  Beitrag über die Lehrerbesoldung). Manchmal wurde ihnen auch ein Pferd gestellt und unterhalten, so daß sie die weiten Wege zum Hof oder Amt nicht zu Fuß zu gehen brauchten.

Quellen:
[1] Georg, Erich "Die Heimberger" (aus: Heimatspiegel für Holzhausen)