Einwohner- und Adressverzeichnisse

Erste Zeugnisse über Einwohnerschaften geben alte Steuerlisten (Bsp. Türkensteuerlisten) und Einwohnerverzeichnisse. Adressbücher (wohl zunächst nur für den Kaufmann bestimmt) sind gedruckte Verzeichnisse der Einwohner einer Stadt oder einer anderen Verwaltungseinheit- in der Regel beschränkt auf die Inhaber eines eigenen Haushalts oder einer selbständigen Wohnung. Das älteste Buch dieser Art ist 1691 für Paris erschienen. Zehn Jahre später liegen schon ähnliche Verzeichnisse für die Städte Halle und Leipzig vor. Weitere Verzeichnisse wie das Bremische Adressbuch von 1796 und das Magdeburger von 1817 folgen. Ende des 18. Jahrhunderts werden die für das Siegerland zuständigen Beamten und sonstigen Staatsdiener im Oranien-Nassauischen Hof-, Staats- und Bergwerkskalender, in der Franzosenzeit im Adreß- und Schreibkalender für das Sieg-Departement aufgeführt. Nach 1815 erscheinen sie im Handbuch für den Preußischen Staat sowie in dem gemeinnützigen Haus- und Adresskalender für den Bezirk der Regierung Arnsberg.

 
Haigerer Einwohnerverzeichnis von 1628
Adressbuch von 1834
Adressbuch Kreis Siegen 1881(Hickengrund)